Verein zur Förderung der Hausmusik

Satzung des
Vereins zur Förderung der Hausmusik



Verein zur Förderung der Hausmusik Statuten
  1. Unter dem Namen „Verein zur Förderung der Hausmusik“ (im Folgenden VFH genannt) besteht ein Verein gemäss §60-79 ZGB.
  2. Zweck des VFH ist die Förderung der Hausmusik durch z.B. Betreiben der Web-Site www.hausmusik.ch, auf der u.a. Hinweise auf Instrumente zum Selbstbau, Noten, und Hinweise auf Bezugsquellen zur Verfügung gestellt werden.
  3. Mitgliedsbeiträge werden keine erhoben. Der VFH finanziert sich aus Spenden und Werbeeinnahmen der Website.
  4. Der VFH ist in CH 4144 Dornach, Solothurnerstr. 1 domizilliert.
  5. Der Gründungsvorstand besteht aus Dr. Andreas Heertsch (Präsident), Yvonne Knecht (Schatzmeisterin).
Dornach, 1.1.2007
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